MdEP Kastler übt Kritik an geplanter EU-Datenschutzverordnung / Plädoyer für geschlossenes Kapitel zum Arbeits-Datenschutz
BRÜSSEL. Europa reformiert den Datenschutz. Wer dabei aber zuerst an facebook, google und Rabattkarten denkt, ist falsch gewickelt. “Datenschutz am Arbeitsplatz” ist, so der mittelfränkische CSU-Europaabgeordnete Martin Kastler, “eine Dimension, die der Verordnungsvorschlag vollkommen verkennt.” Nun wird sich auf seinen Antrag hin der Beschäftigungsausschuss im Europäischen Parlament befassen. Das Problem: Gerade mal einen allgemeinen Artikel (82) widmet der Entwurf dem Thema – alles Weitere sei “in den Grenzen der Verordnung” weit verstreut. Für Kastler, der die Verordnung insgesamt sehr kritisch sieht, ist das kein Weg: “Nicht alle Regeln, die für facebook und Co. entworfen wurden, passen eins zu eins ins Arbeitsrecht”, so Kastler. Er plädiert für ein in sich geschlossenes Kapitel – und stößt damit auf Interesse bei Sozialpartnern und Arbeitsrechtlern.
Mit Erfolg hatte sich Kastler als Sozialpolitischer Sprecher der CSU im Europäischen Parlament dafür eingesetzt, dass die Datenschutzrichtlinie – eigentlich im Aufgabenfeld des Rechtsausschusses – überhaupt im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales zur Sprache kommt. Darüber hinaus sieht er den Vorschlag der EU-Kommission sehr kritisch: Auch, wenn der EuGH Ende letzten Jahres angesichts der fortgeschrittenen Harmonisierung des Datenschutzes in Europa eine verbindliche Verordnung empfohlen habe – “ein solch starres Gesetzgebungskorsett missachtet die Souveränität der Mitgliedsstaaten in dieser Frage.” Besonders klar zum Ausdruck komme das im Arbeitsrecht. Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, “wäre der Beschäftigtendatenschutz in Deutschland torpediert”, so Kastler.
Noch weitaus größere Probleme sieht er in sensiblen Bereichen wie der Datenspeicherung bei Polizei und Behörden: “Es ist sicher nicht Aufgabe der EU, dafür die Regeln aufzustellen.” Der Bundesrat habe – unter Federführung Bayerns – vollkommen zu Recht eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen. Und selbst dort, wo ein gemeinsamer Datenschutz im Binnenmarkt begründbar sei, schlage die Verordnung falsche Wege ein: “Der Entwurf zur Datenschutzgrundverordnung ist ein Fallbeil für viele, gerade kleinere und mittlere Unternehmen in der Kommunikations- und Datenbranche. Solch realitätsferne Regelungen helfen auch den Bürgern nichts – und sie dürfen so nicht im Europäischen Parlament durchgewunken werden.”
Im Sozialausschuss wird sich Kastler auf einen stringenten “Datenschutz im Beschäftigungskontext” konzentrieren und für ein gleichnamiges Kapitel plädieren. Sollte die Verordnung im Ende scheitern, so Kastler, “kann ich mir auch eine eigene Richtlinie zum Beschäftigtendatenschutz vorstellen. Für viele Betriebe aber auch Arbeitnehmer, die europaweit im Einsatz sind, machen klare Regeln Sinn.”









